Stufenweise Erhöhung Kurzarbeitergeld
Das Kurzarbeitergeld wird unter bestimmten Voraussetzungen ab dem vierten und siebten Bezugsmonat erhöht, teilte die Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Baden-Württemberg, in ihrer Pressemeldung vom 5. Juni 2020 mit.
Das Gesetz zur weiteren Abfederung der sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie (Sozialschutzpaket II) wurde am 15. Mai 2020 im Bundesrat verabschiedet und am 28. Mai 2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Enthalten sind darin auch Änderungen zur Höhe des Kurzarbeitergeldes und den Hinzuverdienstmöglichkeiten während Kurzarbeit. (gesamte PM)