Informationen zu Sofortbürgschaften

In Baden-Württemberg gibt es über 400.000 Kleinstbetriebe* mit bis zu zehn Beschäftigten. Gerade für sie hat die Corona-Krise teilweise dramatische Folgen, so dass ihre Liquidität belastet wird und es ihre Existenz bedrohen kann. Die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg steht als verlässlicher Partner an ihrer Seite.

Mit dem erweiterten Angebot des Landes bei der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg wird die bestehende Förderlücke im Bundesangebot geschlossen: Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern können ab sofort eine 90- oder 100-prozentige Sofortbürgschaft erhalten. (*Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg)

Ab sofort steht Ihnen die Landingpage mit weiteren Informationen zur Verfügung.

Sofortbürgschaften: Das Wichtigste in Kürze

  • Soloselbstständige, Freiberufler und kleine Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern
  • Zwei Wege zur Bürgschaft:
    • Über das digitale Finanzierungsportal ermoeglicher.de: 90-prozentige Bürgschaft für einen Kredit bis zu 250.000 Euro, ggf. Erhöhung auf 100 Prozent
    • Über die Hausbank: 90-prozentige Bürgschaft für ein Darlehen bis zu 125.000 Euro; für eine spätere weitere Finanzierung (bis max. 125.000 Euro) kann sie auf Wunsch 100 % Bürgschaft erhalten
  • In beiden Varianten attraktive Gesamtkonditionen, inklusive der Absicherung für die Bürgschaften liegt die Gesamtbelastung bei 2,35 % p.a.
  • Zusage innerhalb von 48 Stunden

Tipp: Ermittlung der Mitarbeite

Bitte zählen Sie alle Mitarbeiter, die zum 31.12.2019 einen gültigen Arbeitsvertrag mit dem Unternehmen hatten. Hierzu zählen auch Auszubildende und Beschäftigte in Elternzeit. Leih-und/ oder Fremdarbeiter werden nicht mitgezählt. Teilzeitkräfte und Mini-Jobber können mit den folgenden Faktoren in Vollzeitkräfte umgerechnet werden:

  • Mitarbeiter bis 20 Stunden = Faktor 0,5
  • Mitarbeiter bis 30 Stunden = Faktor 0,75
  • Mitarbeiter über 30 Stunden & Auszubildende = Faktor 1
  • Mitarbeiter auf 450 Euro-Basis = Faktor 0,3

Der Unternehmer/Inhaber zählt ebenfalls mit Faktor 1,0.
Die Ermittlung darf max. 10 Mitarbeiter ergeben.

Einzureichende Unterlagen bei der Antragstellung:

Das Finanzierungsportal der Bürgschaftsbanken entspricht höchsten Sicherheitsstandards. Ein sicheres Rechenzentrum und eine SSL-Verschlüsselung sind selbstverständlich.

  • die zur Erfüllung der Identifizierungspflichten sowie sonstigen relevanten Vorschriften nach dem Geldwäschegesetz (GwG) erforderlichen Unterlagen
  • wirtschaftliche Unterlagen (Jahresabschlüsse der letzten zwei Jahre, aktuelle BWA, Businessplan inkl. Planungsrechnungen)
  • Selbstauskunft der wesentlichen Gesellschafter bzw. Inhaber