Informationen zu Sofortbürgschaften
In Baden-Württemberg gibt es über 400.000 Kleinstbetriebe* mit bis zu zehn Beschäftigten. Gerade für sie hat die Corona-Krise teilweise dramatische Folgen, so dass ihre Liquidität belastet wird und es ihre Existenz bedrohen kann. Die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg steht als verlässlicher Partner an ihrer Seite.
Mit dem erweiterten Angebot des Landes bei der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg wird die bestehende Förderlücke im Bundesangebot geschlossen: Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern können ab sofort eine 90- oder 100-prozentige Sofortbürgschaft erhalten. (*Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg)
Ab sofort steht Ihnen die Landingpage mit weiteren Informationen zur Verfügung.
Sofortbürgschaften: Das Wichtigste in Kürze
- Soloselbstständige, Freiberufler und kleine Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern
- Zwei Wege zur Bürgschaft:
- Über das digitale Finanzierungsportal ermoeglicher.de: 90-prozentige Bürgschaft für einen Kredit bis zu 250.000 Euro, ggf. Erhöhung auf 100 Prozent
- Über die Hausbank: 90-prozentige Bürgschaft für ein Darlehen bis zu 125.000 Euro; für eine spätere weitere Finanzierung (bis max. 125.000 Euro) kann sie auf Wunsch 100 % Bürgschaft erhalten
- In beiden Varianten attraktive Gesamtkonditionen, inklusive der Absicherung für die Bürgschaften liegt die Gesamtbelastung bei 2,35 % p.a.
- Zusage innerhalb von 48 Stunden
Tipp: Ermittlung der Mitarbeite
Bitte zählen Sie alle Mitarbeiter, die zum 31.12.2019 einen gültigen Arbeitsvertrag mit dem Unternehmen hatten. Hierzu zählen auch Auszubildende und Beschäftigte in Elternzeit. Leih-und/ oder Fremdarbeiter werden nicht mitgezählt. Teilzeitkräfte und Mini-Jobber können mit den folgenden Faktoren in Vollzeitkräfte umgerechnet werden:
- Mitarbeiter bis 20 Stunden = Faktor 0,5
- Mitarbeiter bis 30 Stunden = Faktor 0,75
- Mitarbeiter über 30 Stunden & Auszubildende = Faktor 1
- Mitarbeiter auf 450 Euro-Basis = Faktor 0,3
Der Unternehmer/Inhaber zählt ebenfalls mit Faktor 1,0.
Die Ermittlung darf max. 10 Mitarbeiter ergeben.
Einzureichende Unterlagen bei der Antragstellung:
Das Finanzierungsportal der Bürgschaftsbanken entspricht höchsten Sicherheitsstandards. Ein sicheres Rechenzentrum und eine SSL-Verschlüsselung sind selbstverständlich.
- die zur Erfüllung der Identifizierungspflichten sowie sonstigen relevanten Vorschriften nach dem Geldwäschegesetz (GwG) erforderlichen Unterlagen
- wirtschaftliche Unterlagen (Jahresabschlüsse der letzten zwei Jahre, aktuelle BWA, Businessplan inkl. Planungsrechnungen)
- Selbstauskunft der wesentlichen Gesellschafter bzw. Inhaber