BMWi: Corona-Überbrückungshilfe des Bundes gestartet – berechtigt sind auch gemeinnützige Unternehmen und Organisationen
Kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Pandemie einstellen oder stark einschränken mussten, können nun weitere Liquiditätshilfen erhalten.
Die gemeinsame bundesweit geltende Antragsplattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de ist am 8. Juli 2020 gestartet. Die Antragstellung erfolgt über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer – und erstmals in einem vollständig digitalisierten Verfahren. Antragsfrist ist der 31. August 2020.