Bundesratsbeschluss zur Klärschlammverordnung
15.05.2017: Pressemitteilung der Deutschen Phosphor-Plattform (DPP) e.V.
Nach dem Beschluss des Bundeskabinetts am 18.01.2017 und der Verabschiedung der Novellierung der Klärschlammverordnung im Bundestag am 09.03.2017, erfolgte am 12.05.2017 die Verabschiedung auch in der Länderkammer. Es folgen im Anschluss noch formale Beschlüsse erneut in Kabinett und Bundestag, voraussichtlich im Juni.
Es besteht damit die Aussicht, dass die Bundesrepublik Deutschland als erstes Land der Europäischen Union eine Verordnung zur Rückgewinnung von Phosphor beschließt. Kläranlagen ab einer Ausbaugröße von 50.000 Einwohnerwerten (EW) haben ab Beschlussdatum dann 15 Jahre, ab 100.000 EW 12 Jahre Zeit, diese Verordnung umzusetzen. Kleinere Kläranlagen sind von der Verordnung nicht betroffen. Bis 2023 muss jede betroffene Kläranlage ein Konzept vorstellen, wie sie der Rückgewinnung nachkommen wird.
Die Phosphorrückgewinnung muss dann entweder aus dem Klärschlamm, oder der Klärschlammasche erfolgen. Für die Klärschlammasche gilt eine Mindestrückgewinnungsquote von 80% bezogen auf den in der Asche enthaltenen Phosphor, während für Klärschlamm eine 50%ige Rückgewinnungsquote des Phosphors oder eine Restkonzentration von 20 g Phosphor je kg Trockensubstanz mit dem einzusetzenden Verfahren erreicht werden muss.
In einem vorangegangenen Entwurf zur Novellierung wurden die Rückgewinnungsquote und die Restkonzentration mit einem „und“ verknüpft. Im Laufe der weiteren Verhandlungen wurde daraus ein „oder“.
Die Einschränkung, die durch das Wort „und“ gegeben wurde, hätte den Einsatz von Verfahren beschränkt und damit sowohl Innovationen verhindert, als auch dem Wunsch nach technologischer Vielfalt widersprochen.
Aktuell sind die Verfahren, die z.B. Struvit (Magnesium-Ammonium-Phosphat) rückgewinnen bereits auf den deutschen Kläranlagen Mönchengladbach-Neuwerk, Berlin Waßmannsdorf und auch auf niederländischen Anlagen erfolgreich großtechnisch im Einsatz. Deren bisherige Phosphor-Rückgewinnungsquote liegt bei ca. 25-30%. Mit Methoden, den Schlamm vor der Faulung aufzuschließen, können Quoten von über 40% erreicht werden. Es bestand die Gefahr, dass durch die „und“ Formulierung der operativ sinnvolle Weg der Phosphorrückgewinnung aus der wässrigen Phase ausgeschlossen wird.
Diese Möglichkeit muss aber gerade für ländlich geprägte Räume zwingend offenbleiben. In Regionen, die über keine bestehenden Verbrennungskapazitäten verfügen, können Verfahren, die aus der wässrigen Phase Phosphor rückgewinnen auch finanziell sinnvoll eingesetzt werden. Der Neubau von Verbrennungskapazitäten rechnet sich nur ab einer bestimmten Größe, während die Verfahren für die Schlammphase durchaus auch auf kleineren Anlagen kostendeckend eingesetzt werden können. Auch hier wird es aber darauf ankommen, sich in Netzwerken zusammenzuschließen, um zentrale, effiziente Anlagen zur Phosphor-Rückgewinnung betreiben zu können.
Neben den Verfahren zur Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm sind auch die aschebasierte Rückgewinnungsverfahren in der großtechnischen Entwicklung und Planung. Damit können hohe Mengen an Phosphor zurückgewonnen werden, sei es als Phosphorsäure oder elementarem Phosphor (P4) für industrielle Zwecke oder als Phosphat-Düngemittel für den direkten Einsatz in der Landwirtschaft oder als alternativer Rohstoff für die Düngemittelproduktion.
In der so genannten Evaluierungsphase zur neuen Klärschlammverordnung müssen die Kläranlagenbetreiber bis Ende 2022 ihre Konzepte zur Phosphorrückgewinnung erarbeiten, verfahrensneutral und standortbezogen. Das Bundesumweltministerium behält sich vor, den aktuellen Richtwert von 20 g P/kg Trockenmasse zu senken, um einen höheren Anteil an Phosphor rückzugewinnen. Flächendeckende Investitionen sind daher erst nach dem Ende der Evaluierungsfrist zu erwarten, da den Verfahren die nötige Zeit geben werden muss, sich dahingehend weiterzuentwickeln, möglichst wirtschaftlich, möglichst viel Phosphor rückzugewinnen.
Als ein nächster Schritt nach dem Beschluss sollte jetzt eine Monitoring-Kampagne durchgeführt werden, die flächendeckend die P-Gehalte im Klärschlamm untersucht, um einen gesicherten Datenstand zu erhalten. Auf dieser Basis können dann die unterschiedlichen Verfahren für die jeweils in Frage kommenden Standorte in einen neutralen Wettbewerb miteinander treten. Durch eine gesicherte Datenbasis wird auch die Netzwerkbildung der Kläranlagenbetreiber unterstützt.