Digitalisierungsprämie – Wiederauflage ab 9. Juli 2018
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau hat am 25. Juni eine Pressemitteilung mit Informationen zur Wiederauflage der Digitalisierungsprämie veröffentlicht.
Hier die zentralen Infos in aller Kürze:
Nach dem ersten Modellversuch in 2017 wird die Digitalisierungsprämie in einem weiteren Modellversuch als Tilgungszuschuss wiederaufgelegt.
Die Digitalisierungsprämie wird hierfür mit einem Förderdarlehen der L-Bank kombiniert. Eine Antragstellung ist ab 9. Juli 2018 bei Ihrer Hausbank möglich.
Förderberechtigte und förderfähige Maßnahmen werden im Vergleich zum Modellversuch in 2017 weitestgehend beibehalten.
In 2018 stehen für die Digitalisierungsprämie Mittel in Höhe von 4 Millionen Euro zur Verfügung.
Weitere Informationen (u.a. das Merkblatt mit Informationen zu Förderkonditionen und –berechtigten sowie förderfähigen Maßnahmen) finden Sie im Internet.