EU-Konsultation: Verwendung von Klärschlamm in der Landwirtschaft – Aktualisierung der Berichterstattung im Rahmen der Klärschlammrichtlinie
Aktuell erfolgt eine öffentliche Konsultation zur Überarbeitung der Verwendung von Klärschlamm in der Landwirtschaft – Aktualisierung der Berichterstattung im Rahmen der Klärschlammrichtlinie bis zum 27. September 2021 unter folgendem Link.
Die EU-Vorschriften sollen sicherstellen, dass die Verwendung von Klärschlamm in der Landwirtschaft der Umwelt, den Tieren und den Menschen nicht schadet. Mit dieser Initiative wird die Berichterstattung der EU-Länder vereinfacht und aktualisiert. Ab 2022 müssen die Mitgliedstaaten Geodaten über die Verwendung von Klärschlamm erheben sowie andere Informationen sammeln und ihre Berichte jährlich bis Ende August des Folgejahres veröffentlichen.
Davon Betroffenen wird eine Beteiligung an der Konsultation empfohlen.