Neuordnung des Abfallrechts in Baden-Württemberg
Der Ministerrat der Landesregierung hatte am 3. November 2020 den Gesetzentwurf zur „Neuordnung des Abfallrechts für Baden-Württemberg“ beschlossen und ihn für die Einbringung in den Landtag freigegeben.
Nachdem der Landtag den Entwurf im November in erster Lesung beraten hat, wurde dieser am 16. Dezember verabschiedet und am 30. Dezember im Staatsanzeiger des Landes veröffentlicht. In diesem Rahmen wurde das bisherige Landesabfallgesetz durch ein Kreislaufwirtschaftsgesetz des Landes ersetzt. Mehr erfahren